Mindestalter: 17 Jahre
*Nicht nötig, wenn Kat. A1 (Roller) oder Kat. A (Motorrad) schon vorhanden ist.
Dein Lernfahrausweis ist zwei Jahre gültig. In dieser Zeit musst du den obligatorischen Verkehrskundeunterricht besuchen. Bis zur praktischen Prüfung darfst du nur in Begleitung einer Person Auto fahren, die im Besitz eines definitiven Ausweises ist (Führerausweis ohne Ablaufdatum) und mindestens 23 Jahre alt ist.
Fahrstunden sind nicht obligatorisch. Zum Bestehen der praktischen Prüfung empfehlen wir dir jedoch Fahrstunden bei einem unserer Fahrlehrer/in zu nehmen.
Unser Ziel ist eine effiziente, qualitativ gute Ausbildung nach dem Moto "so wenig Fahrstunden wie möglich, aber so viele wie nötig", damit du dich im Strassenverkehr sicher fühlst.
Beim Fahrlehrer bzw. der Fahrlehrerin lernst du, wie ein Auto richtig bedient wird. Denke daran, dass falsche Gewohnheiten zu Automatismen führen und diese nur sehr schwer zu korrigieren sind. Wenn du privat fährst, versuche das zu üben, was du in der Fahrstunde gelernt hast. Gerne erklären wir auch deiner Begleitperson, wo du in der Ausbildung gerade stehst.
Wir unterrichten in Biel, Neuchâtel, Vallon de St. Imier und in Lyss
Melde dich mit diesem Formular für eine Fahrstunde an, sobald du den Lernfahrausweis erhalten hast.
Änderungen 2021:
Wer die theoretische Prüfung macht, bevor er 20 Jahre alt ist, muss ab 2021 mindestens ein Jahr auf die praktische Prüfung warten. Dies, um mit dem Lernfahrausweis und einem Beifahrer Erfahrungen zu sammeln. Damit man die praktische Prüfung trotzdem mit 18 machen kann, kann die Theorieprüfung schon mit 17 abgelegt werden.
Der Verkehrskundeunterricht, die theoretische Prüfung und die Motorrad- und Rollergrundkurse sind ab 2021 unbegrenzt gültig.
Achtung: Fahrstunden müssen mindestens 24h im Voraus abgesagt werden! Ist dies nicht der Fall, wird die Fahrstunde verrechnet.
Nicole Bracher
079 370 73 86
José Ferreira
078 760 32 81
Jean-Paul Lhérault
079 448 38 54
Pascal Kocher
078 628 29 94