Mindestalter: Kategorie A1 (50 cm3): 16 Jahre
Mindestalter: Kategorie A1 (125 cm3): 18 Jahre
Ab 2021 dürfen mit der Fahrausbildungs-Reform sich schon die 16-Jährigen auf Motorräder der 125er-Klasse setzen.
Vorgehensweise:
*Wenn du die Kat. B (Auto) schon hast, musst du nur die Motorradgrundkurse 1 und 2 besuchen, den Ausweis an das Strassenverkehrsamt einschicken und die Kat. A1 wird prüfungsfrei eingetragen.
Dein Lernfahrausweis ist vier Monate gültig. In dieser Zeit musst du die obligatorischen Motorradgrundkurse 1 und 2 besuchen. Damit verlängert sich die Gültigkeit des Lernfahrausweises um ein Jahr. Während dieser Zeit darfst du nur jemanden auf dem Sozius mitnehmen, der schon einen Motorradausweis der Kat. A1, A beschränkt oder A hat.
Zum Bestehen der praktischen Prüfung empfehlen wir dir, bei einem unserer Motorrad-Fahrlehrer Fahrstunden zu besuchen.
Nothelferkurs, Theorieprüfung und VKU bleiben gültig für den späteren Erwerb der Kat. B (Auto) oder einer grösseren Motorradkategorie.
Kat. A1 ( 50 cm3): Mit Erreichen des 18. Altersjahres gilt dein Ausweis auch für die Kat. A1 (125 cm3).
Ameldung Motorradgrundkurse 1 und 2
Wir führen das ganze Jahr Grundkurse durch. (keine Winterpause).
Die Kurse finden bei jedem Wetter statt, ausser bei schneebedeckten oder vereisten Strassen.
Achtung: Die Grundkurse müssen an verschiedenen Tagen und in der Reihenfolge besucht werden.
Preis: CHF 180.- pro Kurs
Dauer: 4 Stunden
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